• Neue Regeln für die Rezeptbestellung – e-Rezept
  • Liebe PatientInnen,
  • ab dem 01.01.2024 wurde das E-Rezept verpflichtend für alle Ärzte eingeführt. Dadurch wird sich für das Bestellen von Arzneimitteln Folgendes grundlegend ändern:Keine sofortige Ausstellungen von Rezepten in der Praxis mehr: Durch den aufwendigen Signierungsprozess ist es aus Gründen eines ökonomischen Arbeitens notwendig dies gebündelt nach der Sprechstunde vorzunehmen um Fehlverordnungen zu vermeiden. Eine sofortige Ausstellung eines Folgerezeptes auf Zuruf kann daher nicht mehr erfolgen. Dabei gelten folgende Fristen für das Rezepttelefon, wie auch bei persönlichem Erscheinen in der Praxis: Erreicht die Rezeptbestellung uns bis 12 Uhr Mittags erfolgte ein Signatur bis 14 Uhr, nach 12 Uhr erfolgt die Signatur bis zum Folgetag um 14 Uhr.
  • Planen Sie bei der Bestellung der Rezepte diese Fristen künftig mit ein.
  • Kein Rezept mehr ohne Versichertenkarte: Das eRezept kann nur übertragen werden, wenn Sie Ihre Versichertenkarte vorlegen. Ihre Versichertenkarte enthält die notwendigen Informationen, um das eRezept sicher und fehlerfrei an die Apotheke zu übertragen. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch wenn Sie das Rezepttelefon besprechen die Verordnung erst nach Vorlage der Versichertenkarte erfolgt.

 

 Achtung:  Unsere chirurgischen und orthopädischen Leistungen werden nur für Privatpatienten angeboten bzw. nach GOÄ (nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet).


Bitte beachten!

Wenn Sie erkältet sind, bitten wir Sie die Praxis nur mit einer FFP2-Maske zu betreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir sind eine Terminpraxis: Um die Wartezeiten kurz zu halten, bitten wir unsere Patienten vorab immer einen Termin zu vereinbaren.